Erfüllungspolitik

Erfüllungspolitik, in der Weimarer Republik ursprünglich ein im Auswärtigen Amt hausintern gebrauchter Begriff, später jedoch v. a. ein abwertendes Schlagwort der deutschen Rechtsparteien, besonders der Deutschnationalen und Nationalsozialisten, für die 1921 von Reichskanzler J. Wirth und Außenminister W. Rathenau eingeleitete Politik der deutschen Reichsregierungen, die Verpflichtungen des Versailler Vertrages (1919/20) nach

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