Erblastentilgungsfonds
Erblastentilgungsfonds, durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom 23. 6. 1993 geschaffenes nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes, in dem seit 1995 die wesentlichen Elemente der finanziellen »Erblast« der DDR zusammengefasst, verzinst und getilgt werden; die Verbindlichkeiten des 1994 aufgelösten Kreditabwicklungsfonds (58,3 Mrd. €), die Finanzschulden der Treuhandanstalt
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