Kreditabwicklungsfonds

Kredit|abwicklungsfonds [-fɔ̃],

ein mit der deutschen Vereinigung (Artikel 23 Einigungsvertrag) eingerichtetes Sondervermögen des Bundes, in dem die am 3. 10. 1990 aufgelaufenen Schulden des Staatshaushalts der DDR sowie die mit der Einführung der DM zum 1. 7. 1990 entstandenen Verbindlichkeiten des Staates gegenüber dem Ausgleichsfonds Währungsumstellung aus der Zuteilung von Ausgleichsforderungen an Kreditinstitute

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