Entschädigung (öffentliches Recht)
Entschädigung, öffentliches Recht:
Ausgleich für einen durch hoheitliches Handeln verursachten Schaden. Anders als der Schadensersatz setzt sie kein Verschulden voraus. Entschädigungsansprüche entstehen durch Eingriffe von Hoheitsträgern in die Rechtspositionen des Bürgers, wenn ihm zugunsten der Allgemeinheit ein Sonderopfer abverlangt wird, so bei Enteignung (Entschädigung für Enteignungen im Beitrittsgebiet offene Vermögensfragen) und Aufopferung.
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