Energiesteuern
Energiesteuern, im weiteren Sinn alle fiskalischen Sonderbelastungen von Energieerzeugung und -verbrauch durch Steuern und steuerähnliche Abgaben (z. B. Erdölbevorratungs-, Förder- und Konzessionsabgabe, Mineralölsteuer, Stromsteuer). Bisher überwog bei den Energiesteuern das fiskalische Ziel der Mittelbeschaffung. Mit der Einführung der Stromsteuer und der merklichen Anhebung der Mineralölsteuer soll im Rahmen der 1999
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