Eisenbahnbundesamt
Eisenbahnbundesamt, Abkürzung EBA,
seit 1. 1. 1994 Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes, für ausländische Bahnen in Deutschland sowie für Magnetschwebebahnen. Das EBA mit seiner Zentrale in Bonn und 12 Außenstellen gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Seine Zuständigkeit umfasst die Eisenbahnaufsicht, Erteilung und Widerruf von Betriebsgenehmigungen,
Informationen zum Artikel
Quellenangabe