Eisenbahnbundesamt

Eisenbahnbundesamt, Abkürzung EBA,

seit 1. 1. 1994 Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes, für ausländische Bahnen in Deutschland sowie für Magnetschwebebahnen. Das EBA mit seiner Zentrale in Bonn und 12 Außenstellen gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Seine Zuständigkeit umfasst die Eisenbahnaufsicht, Erteilung und Widerruf von Betriebsgenehmigungen,

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.