Landesrecht

Landesrecht, in Bundesstaaten das Recht der Gliedstaaten im Gegensatz zum Bundesrecht. Es umfasst in der Bundesrepublik Deutschland die von Landesorganen erlassenen Rechtsnormen (Landesverfassung, Landesgesetze, Landesrechtsverordnung und Satzungen des Landes und der dem Land eingegliederten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen), vorkonstitutionelles Recht und in den neuen Ländern Recht der DDR, das nach

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.