Eingliederungsvertrag (Arbeitsförderung)

Eingliederungsvertrag, Arbeitsförderung:

1997 in das Arbeitsrecht eingeführter Vertrag, der zwischen einem Arbeitgeber und einem förderungsbedürftigen Arbeitslosen (besonders Langzeitarbeitslosen) mit Zustimmung des Arbeitsamts geschlossen werden konnte. Der Eingliederungsvertrag wurde vom Arbeitsamt gefördert und diente der Erprobung und Einarbeitung des Beschäftigten mit dem Ziel, diesen nach erfolgreicher Eingliederung in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen (§§

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