Einantwortung (österreichischen Recht)
Einantwortung, im österreichischen Recht die Übertragung der Erbschaft durch das Gericht in das Eigentum des Erben (§ 797 ABGB). Die rechtskräftige Einantwortung schließt das Verlassenschaftsverfahren ab.
Quellenangabe