E-Roller

Rechtliche Situation und Nutzung

Da Elektrokleinstfahrzeuge Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sind, gelten für sie dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie für andere Kraftfahrzeuge. Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als 12 km/h dürfen auf Gehwegen, gemeinsamen Fuß- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen fahren. Sie sind ab dem zwölften Lebensjahr freigegeben. Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit

Mitwirkende

Walter Greulich

Quellenangabe

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