Draufgabe
Draufgabe, Angeld, Draufgeld, Handgeld, Arrha,
Leistung, die zum Zeichen eines Vertragsabschlusses erbracht wird; sie gilt im Zweifel nicht als Reugeld und ist, wenn der Vertrag aufgehoben wird, zurückzugeben (§§ 336 ff. BGB). – In Österreich (§ 908 ABGB) kann das Angeld bei schuldhafter Nichterfüllung vom anderen Teil behalten beziehungsweise in doppeltem Umfange zurückgefordert werden;
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