Diversion (Strafrecht)
Diversion [russisch diversija, eigentlich »Ablenkungsangriff«, zu lateinisch diversio »Angriff von der Seite«] die, -/-en, Strafrecht:
Bezeichnung für Bestrebungen und Modelle in der Kriminalpolitik, staatliche Sanktionen auf abweichendes (strafbares) Verhalten unter bestimmten Voraussetzungen zu vermeiden. Das Absehen von der Strafverfolgung zugunsten der Resozialisierung des Täters, von erzieherischen Maßnahmen u. a. hat im deutschen Strafrecht besonders im Jugendstrafrecht (§§ 45, 47 Jugendgerichtsgesetz) und im Erwachsenenstrafrecht bei Bagatellsachen
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