Dispens (Recht)
Dispens [lateinisch dispensa »Befreiung«] der, -es/-e und (österreichisch und im katholischen Kirchenrecht nur) die, -/-en, Recht:
die ausnahmsweise Befreiung von gesetzlichen Verboten in Einzelfällen, im Unterschied zur Erlaubnis. Ein Dispens soll in der Regel unbillige, vom Gesetz nicht beabsichtigte Härten vermeiden, die durch die unbedingte Beachtung eines gesetzlichen Verbots für den Einzelnen entstehen können oder die dem Allgemeinwohl entgegenwirken würden. Dispense spielen im Verwaltungsrecht, besonders im
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar