Diskontinuität (deutsches Parlamentsrecht)
Diskontinuität [lateinisch], deutsches Parlamentsrecht:
Der Grundsatz der Diskontinuität des Bundestages besagt, dass dieser kein permanentes Organ ist, sondern nach jeder Bundestagswahl neu gebildet wird. Die Diskontinuität folgt aus der auf die jeweilige Wahlperiode begrenzten Legitimation des Parlaments (§ 125 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages). Die in einer Legislaturperiode nicht erledigten Anträge (besonders Gesetzesentwürfe) können deshalb
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