Für (fast) alle Bundesländer geltende Regelungen
Instrumente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene sind der Einwohnerantrag, das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid. Diese sind in Gemeinden, in manchen Ländern auch in Landkreisen und Bezirken zulässig (wobei zu beachten ist, dass der Begriff »Bezirk« in den Bundesländern, in denen es Bezirke gibt, unterschiedliche Dinge bezeichnet).
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe