Direkte Demokratie in der Schweiz

Fakultatives Referendum

Ein fakultatives Referendum findet nach Art. 141 Bundesverfassung statt, wenn 50 000 Stimmberechtigte oder acht Kantone dies innerhalb von 100 Tagen verlangen. Ein solches Referendum kann sich auf folgende Gegenstände beziehen:

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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