Arbeitspflicht
Arbeitspflicht, die Forderung an den Bürger, seine Arbeitskraft der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Der Gedanke einer allgemeinen Arbeitspflicht stammt aus dem sozialistisch-kommunistischen Ideenkreis. Die Weimarer Reichsverfassung kannte nur eine »sittliche Arbeitspflicht« (Artikel 163); im Parteiprogramm der NSDAP war eine Arbeitspflicht ausdrücklich festgelegt.
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