Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen [- -fɔ̃ -], Familienbeihilfen-Beitrag.
Eine in Österreich erhobene Abgabe, deren Ertrag der Finanzierung der Familienbeihilfen dient (Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Abgabepflichtig sind alle Dienstgeber; der Beitragssatz beträgt (seit Januar 2025) 3,7 % der Summe der im Kalendermonat gezahlten Löhne. Hinzu kommt ein Zuschlag in Höhe von rd. 0,4 % der Lohnsumme als Kammerumlage nach dem Handelskammergesetz.
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