Verfassung
Verfassungsgeschichtlich war das Deutsche Reich nacheinander eine konstitutionelle Monarchie, eine parlamentarische Monarchie, eine parlamentarische Republik und eine Diktatur. Der ab 1871 Deutsches Reich genannte Staat war aus einer Erweiterung des Norddeutschen Bundes (1866/67–70) hervorgegangen. Durch die Novemberverträge von 1870 traten die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund bei, der sich in Deutsches
Informationen zum Artikel
Quellenangabe