Die Reichsverfassung
Die Reichsverfassung (16.4.1871) war gegenüber derjenigen des Norddeutschen Bundes stärker föderal ausgerichtet. Das Deutsche Reich war eine konstitutionelle Monarchie, ein »ewiger Bund der Fürsten«. Der Reichskanzler (zuvor Bundeskanzler) wurde vom Bundespräsidium, dem Kaiser, ernannt und nicht vom Reichstag gewählt. Er blieb bis 1918 der einzige verantwortliche Reichsminister; seine Staatssekretäre waren
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