Deckungsverhältnis

Deckungsverhältnis, das Rechtsverhältnis zwischen zwei Personen, von denen die eine die andere anweist, an einen Dritten eine Leistung zu erbringen (Vertrag zugunsten Dritter, Vertrag), z. B. durch einen Überweisungsauftrag gegenüber einem Kreditinstitut. Das Deckungsverhältnis wird ergänzt durch das Valutaverhältnis zwischen dem Anweisenden und dem Dritten (Empfänger).

Quellenangabe

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