Gesamtzusage (Arbeitsrecht)

Gesamtzusage, Arbeitsrecht:

einseitige verbindliche Erklärung eines Arbeitgebers, bestimmte Leistungen (z. B. Geldzuwendungen) gegenüber der Belegschaft oder Gruppen innerhalb der Belegschaft zu erbringen. Die Gesamtzusage ist ein Verpflichtungstatbestand, der die Einzelarbeitsverträge ändern kann.

Quellenangabe

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