Gesamtzusage (Arbeitsrecht)
Gesamtzusage, Arbeitsrecht:
einseitige verbindliche Erklärung eines Arbeitgebers, bestimmte Leistungen (z. B. Geldzuwendungen) gegenüber der Belegschaft oder Gruppen innerhalb der Belegschaft zu erbringen. Die Gesamtzusage ist ein Verpflichtungstatbestand, der die Einzelarbeitsverträge ändern kann.
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