Gesamtzusage (Arbeitsrecht)

Gesamtzusage, Arbeitsrecht:

einseitige verbindliche Erklärung eines Arbeitgebers, bestimmte Leistungen (z. B. Geldzuwendungen) gegenüber der Belegschaft oder Gruppen innerhalb der Belegschaft zu erbringen. Die Gesamtzusage ist ein Verpflichtungstatbestand, der die Einzelarbeitsverträge ändern kann.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.