Dauerwohnrecht
Dauerwohnrecht, das dingliche, veräußerliche und vererbliche Recht, eine bestimmte Wohnung eines Gebäudes zu bewohnen oder sonstwie (z. B. Vermietung) zu nutzen unter Ausschluss des Eigentümers. Es kann auf Zeit oder unbefristet bestellt werden und wird im Grundbuch eingetragen. Das Dauerwohnrecht erlischt bei Zwangsversteigerung des Grundstücks, sofern diese von einem
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar