Enzyklopädie

Enzyklopädie
Login

Dauerdelikt

Dauerdelikt, Dauerstraftat,

eine Straftat, zu deren tatbestandsmäßiger Erfüllung der Täter einen andauernden rechtswidrigen Zustand schafft und willentlich aufrechterhält, z. B. die Freiheitsberaubung. Im Unterschied hierzu genügt beim Zustandsdelikt das bloße Herbeiführen eines rechtswidrigen Erfolges, z. B. bei der Körperverletzung. Die Unterscheidung ist bedeutsam u. a. zur Bestimmung der Strafbarkeit der Teilnahme,

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.