gemeingefährliche Straftaten
gemeingefährliche Straftaten, Delikte, bei denen der Täter eine Gefahr für Leib oder Leben einer unbestimmten Vielzahl von Menschen oder für hochwertige Sachgüter herbeiführt, indem er Kräfte, insbesondere Naturgewalten, in Bewegung setzt, deren Auswirkung er nicht in der Hand hat. Nach dem StGB Deutschlands gehören dazu besonders: 1) Brandstiftung (§§
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