Die DSGVO als Zäsur
Anders als die EG-Datenschutzrichtlinie, die in nationales Recht umgesetzt werden musste, gilt die DSGVO in den Mitgliedstaaten unmittelbar; eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht nur nicht nötig, sondern auch unzulässig. Selbst wenn das in Deutschland geltende Datenschutzrecht bereits seit der Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie in deutsches Recht im Jahre
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Mitwirkende
Ralph Zade
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