Datenschutzbeauftragte
Von besonderer Bedeutung für den Datenschutz sind – neben den inhaltlichen Regelungen des Datenschutzrechts und Verfahrensvorgaben zur Gewährleistung einer adäquaten Umsetzung der inhaltlichen Vorgaben – die Datenschutzbeauftragten als Kontrollinstanz. Auf Bundesebene ist dies der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), dessen Amt 1978 eingeführt wurde. Dieser wird
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe