Datenschutzbestimmungen für die EU-Organe
Mit der Verordnung (EU) 2018/1725 vom 23.10.2018 wurden für die EU-Organe und weitere Einrichtungen und Stellen der EU Regelungen getroffen, die denen der DSGVO und der JI-Richtlinie entsprechen; dies war nötig, da deren Vorschriften für die EU-Organe nicht gelten. Die insoweit vorher geltenden Vorschriften hob die Verordnung vom 23.10.2018 auf.
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Mitwirkende
Ralph Zade
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