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Entwicklung in Deutschland bis 2018

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts machte eine Neugestaltung der datenschutzrechtlichen Grundlagen und insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erforderlich. Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes vom 20.12.1990 wurde deshalb eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes erlassen. Diese beinhaltete eine den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Neuregelung.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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