Recht
Gerichtsverfahren und -organisation bestimmen sich nach dem Rechtspflegegesetz. Der Gerichtsaufbau ist grundsätzlich dreistufig, auf unterer Stufe gibt es 24 Gerichtsbezirke mit je einem Unteren Gerichtshof. Aber auch die sonst als zweite Instanz fungierenden und für Jütland beziehungsweise die Inseln zuständigen zwei Höheren Gerichte können Eingangsinstanz sein. Höchste Instanz ist das
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