Chorherrenregel

Chorherrenregel [k-], Chorherrensatzungen,

Richtlinien (Canones) für das gemeinsame Leben der Chorherren. Die Chorherrenregel geht letztlich zurück auf eine Regel des Bischofs Chrodegang von Metz, die bis zum 10. Jahrhundert mehrfach rezensiert und schließlich (um 1080) von Papst Gregor VII. als »regula canonicorum« für die Kapitel der Chorherren als verbindlich erklärt wurde. Seit dem 12.

Quellenangabe

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