Religion
China ist ein laizistischer Staat. Die Verfassung (Artikel 36) garantiert die Religionsfreiheit und bindet die religiöse Tätigkeit an den allgemeinen staatlichen Gesetzesrahmen. Ausgeschlossen ist allerdings die rechtliche Einbindung der Religionsgemeinschaften und ihrer Einrichtungen in »ausländische« religiöse Organisations- und Rechtsstrukturen. Die örtlichen Religionsgemeinden unterliegen der Pflicht der staatlichen Registrierung durch das
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