Budgetrecht
Budgetrecht [byˈdʒe-],
die Befugnis einer gesetzgebenden Körperschaft (Parlament), über die für einen bestimmten Zeitraum (Haushaltsjahr) erwarteten Staatseinnahmen und -ausgaben verbindlich zu beschließen (Haushaltsplan). Das Budgetrecht bildet eines der ältesten Rechte des Parlaments gegenüber der Exekutive (Regierung) und dient deren Kontrolle.
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