Blindensendung

Blindensendung, Postsendung mit Schriftstücken in Blindenschrift oder mit für Blinde bestimmten Tonaufzeichnungen; bei Letzteren muss Absender oder Empfänger eine amtlich anerkannte Blindenanstalt sein; Aufschrift in gewöhnlicher Schrift, die Beförderung (bis 7 kg) ist kostenlos. Die Blindensendung muss oberhalb der Anschrift die Bezeichnung »Blindensendung« tragen.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.