Blindensendung
Blindensendung, Postsendung mit Schriftstücken in Blindenschrift oder mit für Blinde bestimmten Tonaufzeichnungen; bei Letzteren muss Absender oder Empfänger eine amtlich anerkannte Blindenanstalt sein; Aufschrift in gewöhnlicher Schrift, die Beförderung (bis 7 kg) ist kostenlos. Die Blindensendung muss oberhalb der Anschrift die Bezeichnung »Blindensendung« tragen.
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