EU
Seit Mai 2003 ist in der EU eine »Richtlinie zur Förderung von Biokraftstoffen« in Kraft. Umgesetzt wurde sie in Deutschland durch die Verabschiedung des Biokraftstoffquotengesetzes am 26.10.2006. Danach waren ab 1.1.2007 Quoten für die Mindestbeimischung von Biokraftstoffen zu Benzin und Diesel vorgeschrieben. Im Juni 2009 korrigierte der Bundestag diese Quoten
Informationen zum Artikel
Quellenangabe