Binnenwasserstraße

Binnenwasserstraße, oberirdisches Gewässer (See, Strom, Fluss, Kanal) von ausreichender Tiefe und Breite, das nicht zu enge Krümmungen haben darf. Die Verbesserungen der Schiffbarkeit erfolgen bei Strömen und Flüssen durch Flussregelung, Stauregelung oder durch Anreicherung der Niedrigwasserführung aus Speichern. Die (verkehrsrechtliche) Grenze zur Seewasserstraße ist gesetzlich festgelegt.

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