Beteuerungsformel (Prozessrecht)

Beteuerungsformel, Prozessrecht:

die religiöse Bekräftigung einer Aussage oder Tatsache. Sie kann (muss nicht) an die Eidesformel (»Ich schwöre es«) mit den Worten »so wahr mir Gott helfe« angeschlossen werden (§§ 481 ZPO, 64 StPO). Auch darf der Eidespflichtige gegebenenfalls die Beteuerungsformel einer besonderen Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft verwenden, der er angehört.

Quellenangabe

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