Berufsbildungsgesetz
Berufsbildungsgesetz, Abkürzung BBiG, gesetzliche Grundlage für den betrieblichen und außerbetrieblichen Teil der beruflichen Bildung in Deutschland (der schulische Teil fällt in die Länderkompetenz).
Das im Rahmen der Reform der Berufsbildung erlassene BBiG vom 23. 3. 2005, in Kraft seit 1. 4. 2005, löste das mehrfach novellierte BBiG von 1969 ab. Ziel der Reform war nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Sicherung und Verbesserung der Ausbildungschancen der Jugend sowie die Sicherung
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