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Berlinklausel

Berlinklausel, Klausel, die vor der deutschen Wiedervereinigung (3. 10. 1990) Bundesgesetze enthielten, die nach Berlin (West) übernommen werden sollten. Bundesgesetze galten aufgrund des Genehmigungsvorbehalts der drei Westmächte zum Grundgesetz nicht unmittelbar in Berlin (West), sondern erst kraft Gesetzesbeschlusses des Abgeordnetenhauses in Form eines Übernahmegesetzes. Auch völkerrechtliche Verträge, in die

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