bergrechtliche Gewerkschaft

bergrechtliche Gewerkschaft, Bezeichnung für eine (meist rechtsfähige) Personenvereinigung zur Nutzung von Bergwerkseigentum. Den Anteil (Mitgliedschaftsrecht) des einzelnen Gewerken (Mitglied) an der bergrechtlichen Gewerkschaft nennt man Kux Das Bundesberggesetz (Bergrecht) bestimmte die Auflösung der bergrechtlichen Gewerkschaft oder ihre Überführung in andere Rechtsformen zum 1. 1. 1986.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.