Belegschaftshandel

Belegschaftshandel, der im Vergleich zum Einzelhandel meist verbilligte Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Betriebsangehörige entweder durch Direktbezug vom Hersteller oder Großhändler oder durch Einkauf bei bestimmten Händlern. Analoges gilt für den Einkauf von Behörden, falls diese als Großverbraucher anzusehen sind (Behördenhandel). Bis zur Aufhebung des Rabattgesetzes (2001)

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