Belegenheit einer Sache
Belegenheit einer Sache, Zugehörigkeit einer (meist) unbeweglichen Sache zu einem Verwaltungs- oder Gerichtsbezirk. Die Belegenheit einer Sache ist von Bedeutung besonders im Zivilprozess zur Bestimmung des Gerichtsstandes (z. B. § 24 ZPO).
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