Belegenheit einer Sache

Belegenheit einer Sache, Zugehörigkeit einer (meist) unbeweglichen Sache zu einem Verwaltungs- oder Gerichtsbezirk. Die Belegenheit einer Sache ist von Bedeutung besonders im Zivilprozess zur Bestimmung des Gerichtsstandes (z. B. § 24 ZPO).

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.