herrenlose Sache

herrenlose Sache, eine Sache, die nicht im Eigentum einer Person steht. Eine Sache ist entweder von Anfang an herrenlos (z. B. wilde Tiere im Sinne von § 960 Absatz 1 BGB), oder ihr Eigentümer hat das Eigentum an ihr aufgegeben (Dereliktion; § 959 BGB). Der Wille zum Eigentumsverzicht muss

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