Rechtsgrundlagen
Die Politik und die Gesetzgebung in Deutschland haben den Perspektivwechsel in der Sichtweise von Behinderung in einigen Schritten nachvollzogen. Mit Wirkung vom 15. 11. 1994 wurde der Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 als Benachteiligungsverbot in das Grundgesetz eingefügt: »Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden«. Diese Grundrechtsaussage wurde wegen
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