Beherbergungsvertrag
Beherbergungsvertrag, Vertrag über die Überlassung eines Zimmers in einem Hotel, Gasthof und Ähnliches und die damit verbundenen Leistungen. Als nicht typisierter Vertrag kann er Elemente des Miet-, Dienst-, Werk- und Kaufvertrages aufweisen. Gesetzlich besonders geregelt ist die Haftung des gewerbemäßig beherbergenden Gastwirtes (also nicht des bloßen Restaurantbetreibers u. a.)
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