Ausfertigung (Zivilrecht)

Ausfertigung, im Zivilrecht die Abschrift der Urschrift einer öffentlichen Urkunde, die mit dem Ausfertigungsvermerk (»Für die Übereinstimmung mit der Urschrift« mit Ort, Datum der Erteilung, Unterschrift, Dienstsiegel) versehen und dazu bestimmt ist, die Urkunde im Rechtsverkehr zu vertreten. Von der Ausfertigung zu unterscheiden ist die bloße (einfache oder

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.