Ausfertigung (Zivilrecht)
Ausfertigung, im Zivilrecht die Abschrift der Urschrift einer öffentlichen Urkunde, die mit dem Ausfertigungsvermerk (»Für die Übereinstimmung mit der Urschrift« mit Ort, Datum der Erteilung, Unterschrift, Dienstsiegel) versehen und dazu bestimmt ist, die Urkunde im Rechtsverkehr zu vertreten. Von der Ausfertigung zu unterscheiden ist die bloße (einfache oder
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