Befehls- und Kommandogewalt
Befehls- und Kommandogewalt, die höchste militärische Weisungsbefugnis einschließlich der Truppenführung und des Personalwesens. Der Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt ist der oberste Dienstherr aller Soldaten; in Deutschland ist dies im Frieden der Bundesminister der Verteidigung, im Verteidigungsfall der Bundeskanzler.
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