Oberst
Oberst, höchster Dienstgrad der Dienstgradgruppe Stabsoffiziere (Dienstgrad, Übersicht). Bei den Seestreitkräften entspricht dem Oberst der »Kapitän zur See«. – Etwa ab Mitte des 16. Jahrhunderts bezeichnete man den obersten Befehlshaber eines (Söldner-)Heeres als »Obersten Feldhauptmann«, »Feldoberst« oder kurz »Oberst«. Als sich Ende des 16. Jahrhunderts für den Höchstkommandierenden der
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar