Bauhandwerkersicherung
Bauhandwerkersicherung, der Anspruch eines Unternehmers (Bauhandwerker) gegen den Bauherrn (Besteller; auch, wenn er nicht Grundstückseigentümer ist) auf Sicherheitsleistung für die vom Bauhandwerker zu erbringenden Vorleistungen bei der Erstellung eines Bauwerks. Nach dem am 1. 5. 1993 in Kraft getretenen § 648 a BGB kann der Unternehmer die Vorleistung verweigern,
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