Bauforderungen
Bauforderungen, geldwerte Ansprüche der Bauunternehmer und Bauhandwerker für die Ausführung eines Bauwerks. Für Bauforderungen kann nach Baubeginn im Umfang der geleisteten Arbeiten und für die in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen die Bestellung einer Sicherungshypothek (Bauhandwerkerhypothek) an dem Baugrundstück des Bestellers verlangt werden (§ 648 BGB; schweizerische Parallelbestimmung:
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